Im österreichischen Recht handelt es sich bei einem Bierlieferungsvertrag um einen speziellen Fall eines Liefervertrags. Ein solcher Vertrag kann im Rahmen des ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) oder des UGB (Unternehmensgesetzbuch) betrachtet werden, je nachdem, ob es sich um ein Geschäft zwischen Privatpersonen oder Unternehmen handelt.
Ein Bierlieferungsvertrag ist in erster Linie ein Kaufvertrag, der auf die regelmäßige Lieferung von Bier zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in bestimmten Zeitabständen abzielt. Hierbei sind sowohl die Menge als auch der Preis des Bieres im Voraus festgelegt. Wesentlich ist, dass es sich um wiederkehrende Lieferungen handelt, was den Vertrag von einem einmaligen Kaufvertrag abgrenzt.
Laut den allgemeinen Bestimmungen des ABGB gilt, dass die Vertragspartner die Hauptpunkte des Vertrags, also die Ware (hier Bier) und den Preis, einvernehmlich festlegen müssen. Da Bier ein Verbrauchsgut ist, unterliegt ein solcher Vertrag auch den Schutzbestimmungen des Verbraucherschutzrechts, insbesondere dann, wenn ein Verbraucher den Vertrag mit einem Unternehmen abschließt.
Im UGB wird vor allem geregelt, wie Lieferverträge zwischen Unternehmern gestaltet sind. Solche Verträge können als Dauerschuldverhältnisse ausgelegt werden, was bedeutet, dass Verpflichtungen über einen längeren Zeitraum regelmäßig zu erfüllen sind. Das UGB berücksichtigt insbesondere auch Fragen der ordnungsgemäßen Erfüllung, Mängelrügen und Gewährleistungen, die im Unternehmensalltag von Bedeutung sind.
Spezifische Bestimmungen zu Brauereien und Bierlieferverträgen sind traditionell im Gewerberecht verankert, insbesondere hinsichtlich der Bewilligungen und Hygienestandards, die bei der Produktion und Lieferung von Bier zu beachten sind.
Zusammenfassend handelt es sich bei einem Bierlieferungsvertrag im österreichischen Recht um einen wiederkehrenden Kaufvertrag, der insbesondere im Handels- und Gewerberecht relevant ist und umfassende Regelungen hinsichtlich der Vertragsparteien, der Lieferungspflichten und der Gewährleistung beinhaltet.