Im österreichischen Recht spielen Bilanztheorien eine wichtige Rolle im Bereich der Rechnungslegung und dienen dazu, die Grundlagen und Zwecke der Bilanzierung zu verstehen. Anders als in Deutschland sind bestimmte deutsche Bilanztheorien, wie die Pagatorik oder Nominalwertprinzipien, nicht explizit im österreichischen Handelsrecht kodifiziert. Dennoch gibt es in Österreich grundlegende Prinzipien, die den bilanztheoretischen Überlegungen zugrunde liegen.
Die maßgebenden Rechtsvorschriften finden sich im Unternehmensgesetzbuch (UGB), insbesondere in den §§ 189 bis 216 UGB. Hier werden die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung und Bilanzierung dargelegt. Diese beinhalten unter anderem die Prinzipien der klaren und übersichtlichen Darstellung, der Vorsicht, der Vollständigkeit und der Bilanzkontinuität. Diese Grundsätze dienen dazu, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens zu zeichnen und bilden somit die Grundlage der Bilanztheorie im österreichischen Kontext.
Ein zentrales Prinzip im österreichischen Bilanzrecht ist das Vorsichtsprinzip, das besagt, dass bei mehreren möglichen Wertansätzen diejenige gewählt werden soll, die alle Risiken ausreichend berücksichtigt. Dieses Prinzip wird vor allem in § 201 Abs 2 Z 4 UGB festgehalten und stellt sicher, dass Gewinne nur dann ausgewiesen werden, wenn sie tatsächlich realisiert wurden, während Verluste bereits dann bilanziert werden müssen, wenn sie erkennbar sind.
Das österreichische Rechnungswesen ist auch stark durch den Grundsatz der Wahrheit und Klarheit geprägt, wie in § 195 UGB festgehalten. Dies verlangt eine umfassende und wahrheitsgetreue Darstellung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens, die es den Adressaten des Jahresabschlusses ermöglicht, fundierte Entscheidungen zu treffen.
Ein weiteres wichtiges Prinzip ist das Prinzip der Bilanzkontinuität, das die Konsistenz in der Anwendung bilanzierungsrelevanter Methoden und Bewertungsmaßstäbe über verschiedene Geschäftsjahre hinweg fordert. Dadurch soll eine vergleichbare und nachvollziehbare Entwicklung der finanziellen Lage eines Unternehmens dargestellt werden.
Zusammengefasst basieren die Bilanztheorien im österreichischen Recht auf einer Kombination gesetzlicher Vorschriften, die durch allgemeine anerkannte Prinzipien der Rechnungslegung ergänzt werden. Diese Prinzipien zielen darauf ab, ein realistisches und verlässliches Bild der finanziellen Situation eines Unternehmens zu vermitteln und stellen sicher, dass die Bilanz als Instrument zur Information und Entscheidungsfindung sinnvoll genutzt werden kann.