Das Bildungsdokumentationsgesetz (BilDokG) ist am 1. Januar 2003 in Kraft getreten.
Das Gesetz sieht eine statistische Meldepflicht von Schülerdaten der Schulen zum Zweck zur Verarbeitung einer Bundesstatistik vor.
Es werden Daten erhoben über:
- Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit dem Schulbesuch
- Verarbeitung von Daten im Fall der Ablegung einer Externistenprüfung
- Sozialversicherungsnummer, Ersatzkennzeichnung
Weblinks
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/15/15674/1.html Artikel bei Heise
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsdokumentationsgesetz 05.12.2014
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