Bildzeichen

Im österreichischen Recht ist der Begriff „Bildzeichen“ vor allem im Zusammenhang mit dem Markenschutz relevant. Bildzeichen gehören zu den möglichen Formen von Marken, die nach dem Markenschutzgesetz (MarkenG) geschützt werden können. Eine Marke ist im Sinne des § 1 Abs. 1 MarkenG ein Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Zu solchen Zeichen können unter anderem Wörter, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen und Bildzeichen gehören.

Bildzeichen sind visuelle Darstellungen, die nicht zwingend Buchstaben oder Zahlen enthalten und die dazu dienen, eine Marke oder ein Produkt von anderen zu unterscheiden. Beispiele hierfür könnten Logos, Symbole oder andere grafische Darstellungen sein.

Um als Marke geschützt zu werden, muss ein Bildzeichen gewisse Voraussetzungen erfüllen. Es muss unterscheidungskräftig sein und darf nicht ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, des Verwendungszwecks, des Wertes, der geografischen Herkunft oder der Zeit der Herstellung der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung dienen könnten (§ 4 MarkenG).

Ein Bildzeichen wird somit durch seine Fähigkeit definiert, durch eine visuelle Gestaltung Wiedererkennung und Unterscheidung zu ermöglichen, ohne dass ein beschreibender Charakter im Vordergrund steht. Der Schutzbereich eines Bildzeichens als Marke erstreckt sich dann auf alle identischen oder ähnlichen Zeichen, die für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen genutzt werden könnten und die beim relevanten Publikum Verwechslungsgefahr hervorrufen könnten.

Zusammenfassend ist das Bildzeichen im österreichischen Recht eine spezielle Form des Schutzes im Rahmen des Markenschutzgesetzes, wobei es als visuelles Unterscheidungsmerkmal zwischen Waren oder Dienstleistungen verschiedener Anbieter dient, indem es deren Herkunft anzeigt und Wiedererkennbarkeit gewährleistet.

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