Als Bildzitat bezeichnet man im Urheberrecht das Zitat eines urheberrechtlich geschützten Bildes.
Die entsprechende Gesetzeslücke wurde vom OGH im Jahr 2000 mit einer Entscheidung zur Zulässigkeit von Bildzitaten geschlossen: Die Regelung des Zitatrechts wird aber der Tatsache nicht gerecht, dass im Interesse der Meinungsfreiheit ein Bildzitat ebenso notwendig sein kann wie die Wiedergabe einzelner Teile eines Sprachwerks und ebenso der geistigen Auseinandersetzung dienen kann wie die Zitierung ganzer Bilder in wissenschaftlichen Werken.
Weblinks
http://www.rechtsprobleme.at/doks/urteile/bildzitat.html Urteil des österreichischen OGH zum Bildzitat
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Bildzitat#.C3.96sterreich 09.11.2014
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