In Österreich gibt es keine spezifische „Bill of Rights“, die mit der der Vereinigten Staaten vergleichbar ist. Der Begriff selbst stammt aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum und findet im österreichischen Rechtssystem keine direkte Entsprechung. Allerdings existieren in Österreich verschiedene rechtliche Instrumente, die die Rechte und Freiheiten der Bürger festlegen und schützen.
Zentrale Dokumente, die in Österreich die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger gewährleisten, sind vor allem in der österreichischen Bundesverfassung verankert. Dazu gehört insbesondere das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger von 1867, das ein wesentlicher Bestandteil der österreichischen Verfassungsordnung ist. Dieses Dokument garantiert klassische Grundrechte wie die Gleichheit vor dem Gesetz, das Recht auf persönliche Freiheit, die Meinungsfreiheit, sowie die Pressefreiheit. Ein weiteres bedeutendes Dokument ist die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die 1958 in Österreich in Verfassungsrang erhoben wurde und eine Vielzahl an Menschenrechten garantiert, wie etwa das Recht auf Leben, das Verbot der Folter, das Recht auf ein faires Verfahren und den Schutz der Privatsphäre.
Zusätzlich dazu wird in der österreichischen Verfassungsordnung auch das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) herangezogen, das grundlegende Prinzipien des demokratischen Rechtsstaats festlegt und die Struktur sowie die Kompetenzverteilung der staatlichen Organe beschreibt.
Somit kann man sagen, dass Österreich eine Vielzahl von verfassungsrechtlichen Bestimmungen und internationalen Verträgen nutzt, um die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger zu schützen und zu gewährleisten, auch wenn es keine spezifische „Bill of Rights“ im angloamerikanischen Sinne gibt. Diese verfassungsrechtlichen Bestimmungen sind für den Schutz der Menschenrechte und der rechtsstaatlichen Prinzipien von fundamentaler Bedeutung.