Billigkeitskontrolle

Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Billigkeitskontrolle“ nicht auf einen fest definierten Rechtsbegriff wie im deutschen Recht, wo die Billigkeitskontrolle insbesondere im Arbeitsrecht bekannt ist. Dennoch gibt es im österreichischen Recht Mechanismen, die unter Umständen als Billigkeitskontrolle verstanden werden können, da sie sich mit der fairen und angemessenen Behandlung von Rechtspositionen beschäftigen.

Ein solcher Mechanismus ist die „Sittenwidrigkeit“ im Rahmen des Vertragsrechts, die in § 879 Abs. 1 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) vorgesehen ist. Ein Vertrag oder eine Vertragsbestimmung kann wegen Sittenwidrigkeit unwirksam sein, wenn sie gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Hier wird eine Art Billigkeitsbeurteilung durchgeführt, indem geprüft wird, ob eine Vertragsregelung für eine Partei unzumutbar benachteiligend ist. Bei dieser Prüfung wird nicht nur die formelle Rechtslage, sondern auch die materiellen Auswirkungen und der Gesamtkontext des Vertragsinhalt beurteilt.

Zusätzlich zur Sittenwidrigkeit findet sich in § 6 Abs. 1 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) eine spezifische Form der Billigkeitskontrolle. Diese Norm erklärt bestimmte Vertragsklauseln in Verbraucherverträgen für unwirksam, wenn sie eine gröbliche Benachteiligung des Verbrauchers darstellen. Hierbei wird ähnlich wie bei der Sittenwidrigkeitsprüfung der Maßstab der Billigkeit angelegt, indem man die Fairness der Klausel hinterfragt und dabei die Interessen beider Vertragsparteien abwägt.

Ein weiterer relevanter Bereich ist die richterliche Mäßigung von Verträgen. Nach § 879 Abs. 3 ABGB kann in bestimmten Fällen, etwa bei übermäßiger Strafe oder Bürgschaft, eine Anpassung vorgenommen werden, um die unverhältnismäßige Belastung einer Partei zu mildern. Diese Mäßigung erfolgt im Lichte der Billigkeit, also einer angemessenen und gerechten Lösung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls.

Durch diese Normen wird gewährleistet, dass nicht nur die formalen Aspekte des Vertragsrechts, sondern auch die praktische Fairness und Angemessenheit von Regelungen im österreichischen Recht Beachtung finden. Die Billigkeit spielt somit eine wichtige Rolle, um die ausgewogene Verteilung von Rechten und Pflichten zwischen den Parteien zu sichern.

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