Blankobürgschaft

Im österreichischen Recht ist der Begriff der „Blankobürgschaft“ nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, entspricht aber einer speziellen Form der Bürgschaft, die sich aus den allgemeinen Bürgschaftsregelungen ableitet, die im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) zu finden sind. Grundsätzlich ist die Bürgschaft in den §§ 1346 ff. ABGB geregelt.

Eine „Blankobürgschaft“ ist dadurch gekennzeichnet, dass sich der Bürge verpflichtet, für die Verpflichtungen eines Hauptschuldners einzustehen, ohne dass zum Zeitpunkt der Abgabe der Bürgschaftserklärung die genaue Höhe der Verbindlichkeit feststeht. Das bedeutet, der Bürge übernimmt die Haftung für alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten des Schuldners, die in der Bürgschaftserklärung nicht konkretisiert sind. Diese Art der Verpflichtung birgt für den Bürgen ein erhebliches finanzielles Risiko, da es an einer klaren Begrenzung der Haftungsobergrenze fehlt.

Im österreichischen Recht kommt der Abschluss einer Blankobürgschaft aufgrund der allgemeinen Vertragsfreiheit zustande. Es ist unerlässlich, dass der Bürge sich der Risiken und Tragweite seiner Verpflichtung bewusst ist. Für die Wirksamkeit einer Bürgschaft ist grundsätzlich gemäß § 1346 ABGB die Schriftform erforderlich. Bei einer Blankobürgschaft muss die Erklärung die wesentlichen Aspekte beinhalten, aus denen hervorgeht, dass es sich um eine solche handelt.

Da die Blankobürgschaft mit erheblichen Risiken verbunden ist, wäre es in der Praxis üblich, zusätzliche Schutzmechanismen oder Begrenzungen wie beispielsweise eine Obergrenze in den Vertrag aufzunehmen, um den Bürgen zu schützen. Die konkrete Anwendung und Ausgestaltung obliegt der Vertragsgestaltung zwischen Gläubiger, Schuldner und Bürge.

Zusammenfassend ist die Blankobürgschaft eine spezifische Ausprägung der Bürgschaft, bei der die Höhe der Verpflichtung des Bürgen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbestimmt bleibt. Der rechtliche Rahmen hierfür ergibt sich aus den allgemeinen Regelungen zur Bürgschaft im ABGB, ergänzt durch die praktische Gestaltung der Vertragsparteien.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte