Börse

Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Börse“ einen organisierten Markt, auf dem Wertpapiere, Devisen, Waren oder Derivate gehandelt werden. Die gesetzlichen Grundlagen für Börsen in Österreich sind im Börsegesetz 2018 festgelegt. Die wichtigsten Bestimmungen finden sich in diesem Gesetz, welches den rechtlichen Rahmen für die Organisation und den Betrieb von Börsen regelt.

Gemäß dem § 2 des Börsegesetzes handelt es sich bei der Börse um einen geregelten Markt. Die Wiener Börse ist als die wichtigste Börse des Landes anerkannt und fungiert als Handelsplatz für Aktien, Anleihen und andere Finanzinstrumente. Sie hat die Aufgabe, einen transparenten und fairen Handel sicherzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass die Preisbildung effizient und marktgerecht erfolgt.

§ 7 des Börsegesetzes beschreibt die Zulassungsvoraussetzungen von Wertpapieren zum Handel an der Börse. Diese Bestimmungen stellen sicher, dass nur Unternehmen und Finanzinstrumente auf den Markt gebracht werden, die bestimmten Transparenz- und Qualitätskriterien entsprechen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der österreichischen Börsenregelung ist die Rolle der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), wie im § 89 des Börsegesetzes beschrieben. Die FMA überwacht die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen und stellt sicher, dass der Börsenhandel fair und ordnungsgemäß abläuft. Sie hat die Befugnis, bei Verstößen Sanktionen zu verhängen.

Zusätzlich regelt das Börsegesetz auch den Handel abseits der regulierten Märkte, sogenannte multilaterale Handelssysteme (MTFs), die gemäß § 85 ff. des Gesetzes ähnliche Anforderungen hinsichtlich Fairness und Transparenz erfüllen müssen.

Die Börsenordnung ist ein weiteres wichtiges Instrument, das gemäß § 3 festlegt, wie Handelsaktivitäten durchgeführt werden sollen. Sie definiert die genauen Regeln und Abläufe des Handels und legt die Verantwortlichkeiten der Marktteilnehmer fest.

Insgesamt ist die Funktion der Börse im österreichischen Recht darauf ausgelegt, die Stabilität und Effizienz der Finanzmärkte zu gewährleisten sowie den Schutz der Anleger sicherzustellen, im Einklang mit internationalen Standards und europäischen Richtlinien.

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