Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Börsenaufsicht“ auf die Überwachung und Regulierung des Handels mit Finanzinstrumenten an Börsen, um die ordnungsgemäße Abwicklung von Börsengeschäften sowie die Transparenz und Integrität dieser Märkte zu gewährleisten. Die rechtlichen Grundlagen dafür finden sich im Börsegesetz 2018 (BörseG 2018).
Eine zentrale Rolle in der Börsenaufsicht spielt die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA). Die FMA ist gemäß § 1 FMABG unter anderem zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Börsegesetzes, die Regulierung der Börsen und die Erteilung von Lizenzen an Börsenbetreiber.
Gemäß § 88 BörseG 2018 überwacht die FMA die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes durch die Börsenbetreiber und Marktteilnehmer. Dazu zählen die Aufgaben der Überprüfung von Zulassungen von Finanzinstrumenten zum Handel an regulierten Märkten, die Überwachung von Markttransaktionen und das Einschreiten bei Marktmanipulationen oder Insiderhandel.
Darüber hinaus ist die FMA berechtigt, bei Verstößen gegen das Börsegesetz oder andere relevante Vorschriften Sanktionen zu verhängen. Diese Sanktionen können von Verwarnungen über Geldbußen bis hin zur Entziehung von Lizenzen reichen. Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, Marktmissbrauch zu verhindern und das Vertrauen in das österreichische Kapitalmarktsystem zu sichern.
Eine weitere wichtige Komponente der Börsenaufsicht ist die Zusammenarbeit mit anderen nationalen und internationalen Aufsichtsbehörden, um eine effektive grenzüberschreitende Überwachung zu gewährleisten, was in § 91 BörseG 2018 geregelt ist.
Zusammenfassend ist die Börsenaufsicht in Österreich darauf ausgerichtet, einen fairen und transparenten Börsenbetrieb zu gewährleisten, die Marktteilnehmer vor betrügerischen Praktiken zu schützen und das Vertrauen der Anleger in das Finanzsystem zu stärken.