Im österreichischen Recht wird der Begriff „Börsenmakler“ nicht verwendet. Stattdessen kommen Begriffe wie „Wertpapierfirma“ oder „Wertpapierdienstleistungsunternehmen“ zur Anwendung. Diese Begriffe finden sich im Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018), das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten in Österreich regelt.
Eine Wertpapierfirma ist nach § 3 WAG 2018 ein Unternehmen, das berechtigt ist, eine oder mehrere Wertpapierdienstleistungen zu erbringen oder Anlagetätigkeiten durchzuführen. Diese Dienstleistungen umfassen unter anderem den Handel mit Finanzinstrumenten im eigenen oder fremden Namen und die Anlageberatung. Wertpapierfirmen unterliegen einer strengen Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht (FMA), um einen ordnungsgemäßen und stabilen Finanzmarkt zu gewährleisten.
Ein weiterer relevanter Aspekt im österreichischen Recht ist die Börse selbst, besonders die Wiener Börse, als zentraler Handelsplatz für Finanzinstrumente in Österreich. Die Wiener Börse AG betreibt den geregelten Markt über den geregelte Wertpapierdienstleistungen abgewickelt werden.
Wertpapierdienstleister müssen bestimmten organisatorischen, personellen und finanziellen Anforderungen entsprechen und unterliegen umfassenden Melde- und Berichtspflichten, um Anleger zu schützen und Marktintegrität zu gewährleisten.
Zusammengefasst sind Wertpapierfirmen die zentralen Akteure im Handel mit Finanzinstrumenten in Österreich, und der Begriff „Börsenmakler“ wäre daher fälschlicherweise aus dem deutschen Kontext entlehnt. In Österreich werden die Aktivitäten, die einem Broker zugesprochen werden könnten, durch diese streng regulierten Firmen ausgeführt.