Es ist richtig, dass die Wohnung und das Haus in der Regel besonders geschützt sind und die Polizei in der Regel einen Durchsuchungsbefehl benötigt, um in diese Gebäude einzudringen. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, bei denen die Polizei keinen Durchsuchungsbefehl benötigt, wie zum Beispiel bei einer Geiselnahme oder häuslicher Gewalt. Auch in Notfallsituationen, in denen unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht oder ein gefährlicher Angriff von Personen aus dem Haus droht, benötigt die Polizei keinen Durchsuchungsbefehl. In Bezug auf Autos und Handys gelten ebenfalls Ausnahmen. Es ist auch zu beachten, dass die Polizei häufig um Erlaubnis fragt, um das Haus betreten zu dürfen und eine sogenannte freiwillige Nachschau durchgeführt werden kann, die ebenfalls keinen Durchsuchungsbefehl erfordert. Es ist jedoch zu beachten, dass Beweise, die durch eine rechtswidrige Hausdurchsuchung gewonnen werden, trotzdem verwendet werden können.