Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Budget“ in erster Linie den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Bundes oder eines Bundeslandes innerhalb eines bestimmten Haushaltsjahres. Der Budgetprozess ist wesentlich im Bundeshaushaltsgesetz (BHG) geregelt, das auch die Grundlagen des Haushaltswesens und der Haushaltsführung vorgibt.
Gemäß Artikel 51 der Bundesverfassungsgesetzes (B-VG) ist das Budget des Bundes vom Nationalrat zu genehmigen. Das jährliche Budget besteht aus dem Bundesfinanzgesetz, in dem die Einnahmen und Ausgaben für das kommende Haushaltsjahr festgelegt werden. Ein wesentliches Element dabei ist die umfassende Darstellung der erwarteten Einnahmen, Ausgabenzwecke und Kreditoperationen des Bundes. Der Bundesfinanzrahmen stellt darüber hinaus einen mehrjährigen Plan dar, der die strategischen Zielsetzungen und Prioritäten der Finanzpolitik abbildet.
Der Budgetvoranschlag erfolgt in Form von detaillierten Plänen, die von der Regierung erstellt und dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden. Dieser Entwurf muss gemäß dem BHG zahlreiche Anforderungen erfüllen, darunter eine möglichst präzise Schätzung der verschiedenen Einnahme- und Ausgabearten und eine Orientierung an den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Es werden sowohl das administrative Budget als auch Investitionsmaßnahmen berücksichtigt.
Ein weiteres wesentliches Element des österreichischen Haushaltsrechts ist die Haushaltsführung auf drei Ebenen: Bund, Länder und Gemeinden. Dabei sind die Länder und Gemeinden befugt, eigene Haushaltspläne zu erstellen und zu implementieren, immer jedoch im Rahmen der ihnen zugestandenen Autonomie und im Einklang mit den übergeordneten gesetzlichen Vorgaben und Zielsetzungen des Bundeshaushalts.
Zusammengefasst ist das Budget im österreichischen Recht ein zentraler Planungs- und Kontrollmechanismus, der nicht nur der Sicherstellung einer verantwortungsvollen und transparenten Finanzgebarung dient, sondern auch die politisch gesetzten Prioritäten des Staates abbildet und umsetzt. Der Budgetprozess ist daher ein wesentlicher Bestandteil der parlamentarischen Kontrolle und der demokratischen Legitimation der Finanzverwaltung.