Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Bund“ auf den föderalen Staat Österreich in seiner Gesamtheit als nationale Einheit. Der Begriff ist im Kontext der Verfassung der Republik Österreich von zentraler Bedeutung.
Gemäß Artikel 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) ist Österreich eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus. Der Bund repräsentiert dabei die oberste staatliche Ebene im föderalen System Österreichs. Dieses System gliedert sich weiters in Länder und Gemeinden, die jeweils über eine gewisse Autonomie und eigene Zuständigkeiten verfügen.
Innerhalb des bundesstaatlichen Systems sind Rechte und Pflichten zwischen dem Bund und den neun österreichischen Bundesländern klar verteilt. Die Gesetzgebung ist gem. Art. 10 bis 15 B-VG zwischen Bund und Ländern aufgeteilt: Bestimmte Angelegenheiten, insbesondere solche von nationalem Interesse oder internationaler Bedeutung, fallen in die ausschließliche Kompetenz des Bundes. Dazu zählen etwa die Außenpolitik, die Landesverteidigung, die Bundesfinanzen, der Zivil- und Strafrechtsbereich sowie das Schul- und Hochschulwesen.
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung unter Leitung des Bundeskanzlers, agiert auch auf exekutiver Ebene. Dabei werden Bundesgesetze von Stellen des Bundes, den sogenannten Bundesbehörden, vollzogen. Die Exekutivkompetenz wird durch die Verfassung ebenfalls zwischen Bund und Ländern aufgeteilt; einige Angelegenheiten werden vom Bund selbst vollzogen, während andere durch die Länder, oft unter Weisungsbindung durch den Bund, erledigt werden.
Die finanzielle Verteilung zwischen Bund und Ländern wird im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes geregelt, das die Mittelverteilung und Kompetenzen im Bereich der Einnahmen und Ausgaben vorsieht. Auch im Bereich des Finanzausgleichs legt der Bund die wesentlichen Rahmenbedingungen fest.
Zusammenfassend ist der „Bund“ im österreichischen Recht die oberste staatliche und föderale Einheit, die die Republik Österreich in ihrer Gesamtheit repräsentiert und in der differenzierten Verteilung von Kompetenzen zwischen Bund und Ländern eine zentrale Rolle spielt.