Als Bundesgerichtshof wurde im diktatorischen Ständestaat 1934–1938 das höchste Gericht in Österreich bezeichnet. Der Bundesgerichtshof entstand 1934 aus der Zusammenlegung des 1933 durch den Rücktritt aller regierungsnahen Richter lahmgelegten Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes.
In dieser Form bestand das Gericht auch noch nach dem „Anschluss“ an das Deutsche Reich bis 1941. Als Außenstelle des Reichsgerichtes in Leipzig gab es den Gerichtshof unter dem Namen „Außenamt Wien“ bis 1945. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden sämtliche diktatorischen Verfassungsgesetze, die in Österreich in der Zeit des Nationalsozialismus und davor seit 1933 erlassen worden waren, aufgehoben. Darunter fiel insbesondere die autoritäre Maiverfassung. Damit wurde der allfälligen Wiedererrichtung des Bundesgerichtshofes die Rechtsgrundlage entzogen. Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit sind seit 1945 wieder geteilt.