Das Bundesgesetzblatt (BGBl.) dient der von Bundesgesetzen, ministeriellen Verordnungen, Kundmachungen und Wiederverlautbarungen des Bundeskanzlers, Entschließungen des Bundespräsidenten sowie Staatsverträgen und sonstigem supranationalen Recht.
Mit 1. Jänner 1997 wurde durch die Novelle zum Bundesgesetzblattgesetz 1985 durch BGBl. 660/1996 die Dreiteilung Bundesgesetz (Teil I), ministerielle Verordnung (Teil II), Staatsvertrag (Teil III) eingeführt.
Seit 1. Jänner 2004 ist die im RIS online publizierte Fassung als authentisch anzusehen. Die rechtlichen Grundlagen für diese – bis dato in Europa einzigartige – Online-Kundmachung wurden durch das Kundmachungsreformgesetz 2004 geschaffen. Auf technischer Ebene wird die Online-Kundmachung durch den Einsatz elektronischer Signaturen realisiert.
Über entsprechende Suchmasken im RIS können auch alle Bundesgesetzblätter von 1945 bis 2003 bzw. von 1920 bis 1938 abgefragt werden.
Weblinks
- http://www.ris.bka.gv.at/Bgbl-Auth/ Authentische Verlautbarung des BGBl im österreichischen RIS
- http://www.ris.bka.gv.at/Bgbl-Pdf/ Suchmaske zum Bundesgesetzblatt von 1945 – 2003
- http://www.ris.bka.gv.at/Bgbl-Auth/ Suchmaske zum Bundesgesetzblatt ab 2004
- http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/2003_100_1/2003_100_1.pdf BGBl. I Nr. 100/2003
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesgesetzblatt_(%C3%96sterreich) 06.11.2014
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