Ein Land, auch ”Bundesland”, ist ein Gliedstaat des bundesstaatlich organisierten Österreichs.
Stellung der Länder im Staat
Die Länder haben eigene Landesverfassung Landesverfassungen welche der Bundesverfassung nicht widersprechen dürfen und verfügen mit den Landtag Landtagen über eigene Legislative Legislativ sowie mit den Landesregierung Landesregierungen über eigene Exekutive Exekutivorgane. Die Judikative steht dagegen mit Ausnahme der Verwaltungsgerichtsbarkeit allein dem Bund zu.
Die Länder sind gleichzeitig Verwaltungsgliederung Verwaltungseinheiten des Bundes; im Rahmen der Mittelbare Bundesverwaltung|mittelbaren Bundesverwaltung sind Landesorgane auch für den Bund tätig.
Zu den Begriffen Land und Bundesland
Das Bundes-Verfassungsgesetz verwendet hauptsächlich den Begriff ”Land” anstelle von ”Bundesland”. Auch die Landesverfassungen folgen dieser Wortwahl.
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Land %C3%96sterreich 04.11.2014
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