Die Aufgaben des Bundesministeriums für Justiz bestehen in der Vorbereitung der Gesetzgebung im Bereich Gerichtsbarkeit und Strafvollzug, den organisatorischen Angelegenheiten der Verwaltungsgerichtsbarkeit (mit Ausnahme der Angelegenheiten des Bundesfinanzgerichtes), den rechtlichen Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens, den rechtlichen Angelegenheiten des Datenschutzes und der elektronischen Datenverarbeitung, der Sicherung der unabhängigen Rechtsprechung und der Zusammenarbeit auf internationaler Ebene.
Zu den Kernzuständigkeiten des Bundesministeriums für Justiz gehören wichtige Administrativ- und Legislativaufgaben:
Im Administrativbereich hat das Bundesministerium für Justiz die personellen und sachlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizanstalten und der Datenschutzbehörde unter Beachtung der Grundsätze der Gesetzmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu gewährleisten.
Im Legislativbereich bereitet das Bundesministerium für Justiz vor allem Gesetzesentwürfe zum Zivilrecht und zum Strafrecht vor.
Eine wichtige Aufgabe des Bundesministeriums für Justiz ist es für die Erfüllung der Aufgaben der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, der Beamtinnen und Beamten des gehobenen Dienstes einschließlich der Diplomrechtspflegerinnen und Diplomrechtspfleger und des übrigen Personals der Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizanstalten und der Datenschutzbehörde zu sorgen und erforderlichenfalls Hilfe anzubieten. Darüber hinaus kommt ihm auch die operative und strategische Leitung des Straf- und Maßnahmenvollzugs zu.
Quelle
https://www.justiz.gv.at/home/ministerium/ministerium~73c.de.html, zuletzt abgerufen am 09.04.2020