Nachdem 1920 die Verfassung in der Republik Österreich erlassen wurde, kam es 1925 bereits zu einer Verfassungsnovelle, da einige Ergänzungen nötig waren. Es kam zur Vollendung der bundesstaatlichen Struktur (Inkrafttreten der Kompetenzbestimmungen des B-VG), zu einer Neuorganisation der Verwaltung der Länder, zur Präzisierung des Legalitätsprinzips, Vermehrung der Kompetenzen des VfGH sowie zur Erstreckung der Rechnungskontrolle auf die Länder.
1929 gab es einige Änderungswünsche, jedoch verhinderte die sozialdemokratische Partei vieles davon, da sie aufgrund der nötigen 2/3 Mehrheit im Parlament für Verfassungsänderungen benötigt worden wären. Die Sozialdemokraten hätten sogut wie jeden Einfluss im Staat verloren. 1927 kam es zum Brand im Justizpalast, da die drei politischen Lager kompromisslos gegenüber standen.