Bundesversammlung

Parlamentarisches Gremium mit bestimmten Aufgaben der Verfassungsvollziehung, die sich fast alle auf das Amt des Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin beziehen (Angelobung, Zustimmung zur behördlichen Verfolgung, Beschlussfassung über eine Anklage vor dem Verfassungsgerichtshof wegen schuldhafter Verletzung der Bundesverfassung in Ausübung seines Amtes, Beschlussfassung über die Abhaltung einer Volksabstimmung zur Absetzung des Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin).

Weiters obliegt der Bundesversammlung die Beschlussfassung über eine Kriegserklärung an andere Staaten.

Aufgaben der Bundesversammlung

Die Bundesversammlung hat nach dem Bundes-Verfassungsgesetz fünf verschiedene Funktionen. In erster Linie betreffen sie das Amt des Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin:

  • Die Bundesversammlung nimmt die Angelobung des Bundespräsidenten/der Bundespräsidentin vor, der/die vom Volk direkt gewählt wird.
  • Sie kann – auf Antrag des Nationalrates – eine Volksabstimmung zur Absetzung des Bundespräsidenten/der Bundespräsidentin vor Ablauf seiner/ihrer Amtsperiode beschließen.
  • Sie entscheidet – ebenfalls auf Antrag des Nationalrates – ob der Bundespräsident/die Bundespräsidentin in einer bestimmten Angelegenheit behördlich verfolgt werden darf
  • und ob gegen ihn/sie eine Anklage wegen Verletzung der Bundesverfassung vor dem Verfassungsgerichtshof erhoben werden soll.
  • Außerdem kann die Bundesversammlung eine Kriegserklärung beschließen.

Die Sitzungen der Bundesversammlung sind öffentlich. Da das Platzangebot im Saal jedoch beschränkt ist, müssen Karten im Vorhinein reserviert werden. Der Vorsitz wird abwechselnd vom Präsidenten bzw. von der Präsidentin des Nationalrates und vom Präsidenten bzw. von der Präsidentin des Bundesrates geführt. Für die Verhandlungen ist die Geschäftsordnung des Nationalrates sinngemäß anzuwenden.

Quellen

http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml
http://www.parlament.gv.at/PERK/NRBRBV/BV/index.shtml 09.12.2014

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