Der Begriff „Calvinismus“ hat im österreichischen Recht keine spezifische Bedeutung. Calvinismus ist primär ein theologischer Begriff, der sich auf eine bestimmte Strömung innerhalb des Protestantismus bezieht, die auf den Lehren von Johannes Calvin basiert. Er umfasst Konzepte wie die Prädestination und eine betonte Arbeitsmoral. Im österreichischen Recht gibt es keine explizite gesetzliche Regelung, die sich auf den Calvinismus bezieht.
Falls es um die Anerkennung und den Status verschiedener Religionsgemeinschaften in Österreich geht, könnte beispielsweise das „Bundesgesetz über die Anerkennung von religiösen Bekenntnisgemeinschaften“ relevant sein. Dieses Gesetz regelt, unter welchen Bedingungen Religionsgemeinschaften in Österreich anerkannt werden können. Anerkannte Religionsgemeinschaften, einschließlich protestantischer Gemeinschaften, haben das Recht, im Rahmen der österreichischen Gesetzgebung religiöse Aktivitäten durchzuführen.
Auf Basis des Protestantengesetzes von 1961 beispielsweise sind die evangelischen Kirchen A.B. (Augsburger Bekenntnis) und H.B. (Helvetisches Bekenntnis) rechtlich anerkannte Kirchen in Österreich. Diese beiden Kirchen umfassen die große Mehrheit der Protestanten in Österreich, wobei die helvetische Tradition des Calvinismus Teil des theologischen Fundaments der evangelischen Kirche H.B. ist.
Zusammengefasst: Der Calvinismus hat keinen besonderen Platz im österreichischen Recht; er ist aber theologisch relevant für die Evangelische Kirche H.B., die als Bekenntnisgemeinschaft auf calvinistischen Theologien fußt. Das österreichische Recht befasst sich mit dem Calvinismus hauptsächlich im Rahmen der allgemeinen Regelung religiöser Gemeinschaften, ohne besondere gesetzliche Bestimmungen oder Paragraphen zu Calvinismus selbst vorzusehen.