Legalzession

Die Legalzession lat. cessio legis ist ein zivilrechtliches Institut, das den Übergang einer Forderung kraft Gesetzes bestimmt, ohne dass es hierzu eines besonderen Rechtsgeschäfts bedarf. Im Unterschied zur Abtretung als Rechtsgeschäft tritt der neue Gläubiger Zessionar automatisch an die Stelle des alten Gläubigers Zedent mit dessen Forderung gegen den Hauptschuldner Selbsteintritt, weil das Gesetz es so verlangt. Die Vertragsparteien können eine Legalzession nicht verhindern.

Eine Legalzession sieht das Gesetz vor, wenn ein Dritter auf eine Schuld zahlt, für die er nicht haftet oder für die ein anderer vorrangig haftet und dieser andere durch die Zahlung nicht frei werden soll.

  • Vgl etwa § 1358 ABGB.
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