Chancengleichheit ist im österreichischen Recht ein zentraler Begriff und bezieht sich auf die gleiche Möglichkeit und den gleichen Zugang zu Ressourcen, Bildung und Beschäftigung für alle Personen unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder anderen sozialen Merkmalen. Ein wesentliches Element in diesem Kontext ist das Diskriminierungsverbot, das in verschiedenen Gesetzen verankert ist.
Ein wichtiger gesetzlicher Rahmen für Chancengleichheit ist das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG), das grundlegende Bestimmungen zur Vermeidung von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf sowie beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen enthält. Es umfasst Diskriminierungsverbote basierend auf Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, sexueller Orientierung und Behinderung. In § 3 dieses Gesetzes wird etwa die unmittelbare und mittelbare Diskriminierung verboten, um zu gewährleisten, dass alle Personen gleiche Chancen im Arbeitsmarkt haben.
Besonderes Augenmerk wird im Bildungswesen auf Chancengleichheit gelegt. Das Bildungssystem soll gemäß dem Schulorganisationsgesetz allen Schülern die gleichen Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten bieten, unabhängig von ihrem sozialen oder wirtschaftlichen Hintergrund. Die österreichische Verfassung enthält auch in Art. 7 Abs. 1 einen allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, der Diskriminierungen untersagt und eine Basis für Chancengleichheit schafft.
Im Bereich des öffentlichen Dienstes gibt es ebenso Regelungen, die Chancengleichheit fördern. So sollen etwa Frauen und Männer im Bundesdienst gleichgestellt sein, was in verschiedenen Bestimmungen des Bundesgleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG) konkretisiert ist.
Es ist wichtig anzumerken, dass die Erreichung von Chancengleichheit auch aktive Maßnahmen erfordert, die über bloße rechtliche Gleichstellung hinausgehen. Dazu gehören Programme zur Förderung von Bildung und Beschäftigungschancen benachteiligter Gruppen sowie Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Zusammengefasst ist Chancengleichheit im österreichischen Recht umfassend verankert und strebt danach, faire Bedingungen für alle zu schaffen, indem Diskriminierung aktiv verhindert und positive Maßnahmen zur Förderung benachteiligter Gruppen ergriffen werden.