Die Charta der Grundrechte fasst die auf Ebene der Europäischen Union (EU) geltenden Grundrechte zusammen. Sie ist deutlich umfangreicher als die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und legt ethische Grundsätze und Rechte für EU-Bürger und im Hoheitsgebiet der EU lebende Personen in den Bereichen Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und justizielle Rechte fest. Neben dem Schutz der bürgerlichen und politischen Rechte werden soziale Arbeitnehmerrechte, Datenschutz, Bioethik und das Recht auf eine gute Verwaltung abgedeckt.
Die Charta ist rechtsverbindlich. Gemäß Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union hat sie die gleiche Rechtsgültigkeit wie die EU-Verträge. Sie gilt nur, wenn EU-Institutionen und EU-Staaten das EU-Recht umsetzen; die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten der Union werden nicht erweitert.
Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte wurde gegründet, um EU-Institutionen und Mitgliedstaaten Unterstützung und Fachwissen auf dem Gebiet der Grundrechte zur Verfügung zu stellen.
SIEHE AUCH
- Unionsbürgerschaft
- Chancengleichheit
- Gleichstellung von Frauen und Männern
- Europäische Menschenrechtskonvention (MRK)
- Menschenrechte
- Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
- Die EU-Charta der Grundrechte auf der Website der Europäischen Kommission