Der Begriff „Code Civil“ wird im österreichischen Recht nicht verwendet. Er bezieht sich vielmehr auf das Zivilgesetzbuch von Frankreich, das bekannt für seine Kodifikation des Zivilrechts im frühen 19. Jahrhundert ist. Um auf das österreichische Recht einzugehen, gibt es allerdings einen vergleichbaren und bedeutenden Rechtsquell: Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB).
Das ABGB ist das zentrale Gesetzbuch, das die Grundlage des Zivilrechts in Österreich bildet. Es trat am 1. Januar 1812 in Kraft und zählt zu den ältesten noch in Kraft befindlichen Gesetzbüchern der Welt. Das ABGB regelt umfassend das bürgerliche Recht und behandelt Bereiche wie das Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Schuldrecht.
Einige der grundlegenden Prinzipien des ABGB sind die Vertragsfreiheit, der Schutz des guten Glaubens und die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, wie sie in § 16 ABGB ausgedrückt wird. Diese Grundsätze bestimmen maßgeblich die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen in Österreich.
Das ABGB ist in drei Teile gegliedert:
1. **Personenrecht**: Regelt die rechtliche Stellung der natürlichen und juristischen Personen, die Handlungsfähigkeit sowie die Persönlichkeitsrechte.
2. **Sachenrecht**: Umfasst das Eigentumsrecht, Besitz und die verschiedenen Arten von dinglichen Rechten.
3. **Schuldrecht**: Behandelt Verträge, Verpflichtungen sowie spezielle Schuldverhältnisse.
Durch zahlreiche Novellen wurde das ABGB im Laufe der Jahre laufend angepasst und modernisiert, um den gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Trotz dieser Anpassungen bleibt das ABGB ein bedeutendes und kohärentes set von Regeln, das in Ausbildung und Praxis des österreichischen Zivilrechts von zentraler Bedeutung ist.
Das ABGB stellt somit für Österreich das dar, was der „Code Civil“ für Frankreich bedeutet – ein umfassendes Gesetzbuch zur Regelung zivilrechtlicher Angelegenheiten. Ohne den Vergleich zu internationalen Regelungen bleibt festzuhalten, dass das ABGB, durch seine strukturierte Gliederung und klaren Regelungen, eine wesentliche Rolle im täglichen Rechtsleben Österreichs spielt.