Der Codex ist jener Teil der justinianischen Kompilation, in dem das Kaiserrecht gesammelt ist. Er enthält Kaiserkonstitutionen, und zwar vor allem Reskripte Justinians und seiner Vorgänger (andere Formen von Kaiserkonstitutionen waren edicta, decreta und mandata). Frühere Sammlungen von Kaiserkonstitutionen, die in den Codex Iustinianus eingeflossen sind, waren der Codex Gregorianus (mit Konstitutionen von Hadrian bis Diokletian), der Codex Hermogenianus (weitere diokletianische Konstitutionen) und der Codex Theodosianus (438 n Chr). Ein Erster Codex Iustinianus wurde 529 publiziert (ist aber nicht erhalten); eine zweite Ausgabe (codex repetitae praelectionis) unter Einarbeitung der zwischenzeitlich ergangenen justinianischen Lösung diverser Streitfragen durch die sog quinquaginta decisiones (530 n Chr) wurde am 16.11.534 publiziert und am 29.12. 534 in Kraft gesetzt. Aufbau: 12 Bücher (libri), in Sachtitel (grosso modo nach Ediktsordnung) unterteilt, innerhalb des Sachtitels chronologisch geordnet; jeweils mit inscriptio (Kaiser, Ehrentitel und Adressat) und subscriptio (Ort und Datum, Art des Erlasses); in Summe 4600 Konstitutionen, davon nur ca 150 in griechischer Sprache. Inhalt: Zum Großteil Privatrecht (Bücher II – VIII), aber auch Kirchen-, Staats- und Verfahrensrecht (Buch I), Strafrecht (Buch IX), Verwaltungsrecht (Bücher X – XII)