Cognitio extra ordinem (die c.e.o) ist das im römischen Recht entwickelte besondere Verfahren, in welchem (statt des in Legis actio und Formularprozess zweigeteilten Verfahren) ein öffentlicher Amtsträger untersucht und entscheidet. Das Verfahren wird auch als Kognitionsverfahren bezeichnet. Der Formularprozess wird im Lauf des 3. Jahrhunderts n. Chr. vom Kognitionsprozess verdrängt und 342 n. Chr. förmlich abgeschafft.
Cognitio ist jedes erkennende Verfahren in Rechtssachen. Seit der Ablösung der Legis actio durch den Formularprozess bezeichnet cognitio causae die Erhebungen des Prätors, die der Gewährung einer Klagformel vorangingen. Cognitio ist auch in anderen Fällen die Verhandlungsführung durch den Gerichtsherren selbst, an Stelle der von ihm eingesetzten Geschworenen. Seit Kaiser Augustus tritt dann die c.e.o. in Erscheinung, bei der der Magistrat keinen iudex privatus (Privatperson als Richter) einsetzt, sondern er selbst oder ein kaiserlicher Amtsträger entscheidet. Die für dieses Verfahren gefundenen Grundsätze prägen nach Abschaffung des Formularprozesses den spätrömischen Prozess. Auch im Strafprozess verdrängte allmählich eine neuere cognitio die älteren quaestiones.
Literatur
- Max Kaser, Hackl, Karl [Bearb.]: Das römische Zivilprozessrecht. 2., vollst. überarb. und erw. Aufl. / neu bearb. von Karl Hackl. 2. Auflage. Beck, München 1996, ISBN 3-406-40490-1, S. 712.
- Max Kaser, Knütel, Rolf [Bearb.]: Römisches Privatrecht: ein Studienbuch. Fortgef. von Rolf Knütel. 19. Auflage. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-57623-2, S. 464.
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Cognitio_extra_ordinem 16.11.2014
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