Codex
Die Kaisergesetzgebung, Justinian verwertet den Codex Gregorianus, den Codex Hermogenianus, den Codex Theodosianus sowie die nach 438 original in den Archiven gesammelten Kaiserkonstitutionen, um ein unter einem einheitlichen Titel angeordnetes und inhaltlich aktualisiertes Kaiserrecht zu erzeugen.
Digesten
Auszüge aus den Schriften der klassischen Jurisprudenz, ebenfalls aktualisiert, gekürzt und unter Vermeidung von Wiederholungen systematisch gesammelt, aber mit Nachweis der originalen Fundstelle.
Institutionen
Umarbeitung der Institutionen des Gaius durch Aktualisierung und Straffung zu einem elementaren amtlichen Lehrbuch für die Anfängerlektüre. Nach dem ursprünglichen Gesetzeswerk Justinians entstanden dann die:
Novellen
Neue justinianische Gesetze, die nach Erlass der verbesserten 2. Auflage des Codex (534 n.Chr) zum größten Teil in griechischer Sprache promulgiert wurden und die im Privatrecht einige Materien grundsätzlich reformieren wie zB das Intestaterbrecht.