Das Kyoto-Protokoll zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) wurde im Dezember 1997 verabschiedet. Es ist Ausdruck der Einstellung der internationalen Gemeinschaft gegenüber dem Klimawandel. Das Protokoll trat 2005 in Kraft.
Die Industrieländer haben sich für den ersten Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls verpflichtet, im Zeitraum 2008-2012 den Ausstoß von sechs Treibhausgasen (Kohlendioxid, Methan, Stickstoffoxid, Fluorkohlenwasserstoff, fluorierter Kohlenwasserstoff und Schwefelhexalfluorid) im Vergleich zu 1990 um durchschnittlich 5 % zu senken. Die EU und 15 EU-Länder, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung die EU bildeten, sagten eine Senkung von 8 % für den gesamten Block zu.
Um die Lücke zwischen dem Ende der ersten Periode des Kyoto-Protokolls im Jahr 2012 und dem Beginn des neuen globalen Übereinkommens 2020 zu überbrücken, wurde 2012 auf der Klimakonferenz in Doha (Katar) eine Verlängerung des Protokolls verabschiedet.
Die Vertragsparteien vereinbarten, die Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2013-2020 um mindestens 18 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken. Die EU, die EU-Länder und Island haben einem Reduktionsziel von 20 % zugestimmt, das gemeinsam erreicht werden soll, und sind auf dem besten Wege dorthin. Außerdem wurde Stickstofftrifluorid in die Liste der Treibhausgase, die unter das Protokoll fallen, aufgenommen.
Im Rahmen des Protokolls müssen die Vertragsparteien ihre Ziele in erster Linie durch nationale Maßnahmen erreichen. Allerdings ermöglicht ihnen das Protokoll dies zusätzlich durch drei marktorientierte Mechanismen.
Die Kyoto-Mechanismen sind folgende:
- Emissionshandel zwischen den Ländern, die Vertragsparteien des Protokolls sind;
- gemeinsame Projektdurchführung dieser Parteien;
- Mechanismus für eine umweltverträgliche Entwicklung (mit Nichtvertragsparteien).
Die tatsächlichen Emissionen der Vertragsparteien werden gemäß dem Protokoll überwacht und die einzelnen Handelstransaktionen genau erfasst. Die Kommission veröffentlicht einmal jährlich den Kyoto- und EU-Fortschrittsbericht 2020, der Informationen zu den Fortschritten enthält, den die Europäische Union und die EU-Länder in Hinblick auf ihre Emissionsziele zu verzeichnen haben.
SIEHE AUCH
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- Energie
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- Nachhaltige Entwicklung
- EUR-Lex-Zusammenfassung zur EU, dem Kyoto-Protokoll und den Klimaverhandlungen der Vereinten Nationen
- EUR-Lex-Zusammenfassung zur EU und dem internationalen Klimaschutzabkommen 2015
- VN-Verhandlungen und andere internationale Gremien auf der Website der Europäischen Kommission
- Kyoto-Emissionsziele: gemeinsame Erfüllung, Lastenteilung und Basisjahre auf der Website der Europäischen Kommission
- EU-Treibhausgasemissionen und Ziele auf der Website der Europäischen Kommission