Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Datengeheimnis“ konkret auf den Schutz personenbezogener Daten. Im Datenschutzrecht wird dieser Schutz durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union und das österreichische Datenschutzgesetz (DSG) gewährleistet.
Traditionell spricht man in Österreich nicht direkt von einem „Datengeheimnis“ wie im deutschen Bundesdatenschutzgesetz, sondern es wird umfassender von Datenschutz und Datensicherheit gesprochen. Der Begriff des “Datengeheimnisses” wird in Österreich eher als Verpflichtung verstanden, die im Rahmen der grundlegenden Datenschutzprinzipien steht, die in der DSGVO und im nationalen Datenschutzgesetz verankert sind.
Laut Artikel 5 der DSGVO und ergänzend durch das österreichische DSG sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet, Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Das bedeutet, dass jegliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf einer rechtmäßigen Basis beruhen muss und technische sowie organisatorische Maßnahmen getroffen werden müssen, um unbefugten Zugriff oder Offenlegung zu verhindern.
Das österreichische Datenschutzgesetz konkretisiert in bestimmten Bereichen die Bestimmungen der DSGVO. Insbesondere fordert § 1 DSG, dass die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten geschützt werden sollen, insbesondere deren Recht auf Privatleben.
Weiterhin gibt es im DSG verschiedene Bestimmungen, die den Umgang mit Daten näher regeln und sicherstellen, dass jene, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, die Vertraulichkeit dieser Daten wahren. Dies inkludiert auch Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeiter, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben.
Zusammenfassend kann man sagen, dass im österreichischen Recht das, was unter „Datengeheimnis“ verstanden wird, im Rahmen der umfassenderen Bestimmungen zum Datenschutz geregelt ist, die sicherstellen sollen, dass persönliche Daten sicher und vertraulich behandelt werden.