Dauergefahr

Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Dauergefahr“ nicht auf eine feststehende juristische Kategorie, wie es möglicherweise im deutschen Recht der Fall wäre. Stattdessen muss der Begriff im Kontext spezifischer österreichischer Rechtsvorschriften interpretiert werden, die Situationen betreffen, in denen eine fortdauernde Gefahr besteht. Hier sind die relevanten Aspekte, die im österreichischen Recht von Bedeutung sein können:

1. **Gefahr im Verzug**: In Situationen, in denen eine sofortige Handlung erforderlich ist, um einen drohenden Schaden abzuwenden, sprechen österreichische Gesetze von „Gefahr im Verzug“. Dies umfasst auch Fälle, in denen eine Gefahr eine dauerhafte oder fortdauernde Bedrohung darstellt, die durch rasches Handeln abgewendet werden muss. Ein Beispiel wäre § 354 ABGB, der das Notwehrrecht regelt, welches auch in Fällen fortdauernder Bedrohungen eingreifen kann.

2. **Umweltschutz und Sicherheitsgesetze**: Es gibt spezifische Regelungen im Bereich des Umweltschutzes und der öffentlichen Sicherheit, die sich mit dauerhaften Gefahren befassen. Dies umfasst Vorschriften, die darauf abzielen, kontinuierliche Umweltverschmutzung zu verhindern oder zu mindern. Hierzu zählt etwa das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L), das Maßnahmen gegen anhaltende Luftverschmutzung beschreibt.

3. **Nachbarrecht im ABGB**: Das österreichische Nachbarrecht im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) kann ebenfalls bei dauernden Gefahren relevant sein. Diese Regelungen adressieren fortdauernde Einwirkungen auf benachbarte Grundstücke, wie etwa Lärm oder Schadstoffe, die nach § 364 ABGB abgestellt werden können, wenn sie wesentliche Beeinträchtigungen darstellen.

4. **Zivilschutzmaßnahmen und Gefahrenabwehr**: Im Rahmen der öffentlichen Sicherheit gibt es auch Gesetze, die dauerhafte Gefahren adressieren, insbesondere solche, die das Leben und die Gesundheit von Menschen bedrohen. Zum Beispiel regelt das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) unter anderem die Abwehr von Gefahren, die nicht nur vorübergehender Natur sind.

Insgesamt wird der Begriff „Dauergefahr“ im österreichischen Recht also kontextabhängig eingesetzt und beschreibt Situationen, in denen kontinuierliche Maßnahmen notwendig sind, um potenzielle Gefahren zu beseitigen oder zu vermindern. Für eine präzise Anwendung oder für Fälle, wo dieser Begriff relevant werden könnte, ist es ratsam, spezifische gesetzliche Bestimmungen im jeweiligen Anwendungsgebiet zu konsultieren.

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