Ein Dauerschuldverhältnis ist ein Vertrag, der nicht durch einmaligen Austausch von Leistung und Gegenleistung (wie etwa beim Kauf- oder Werkvertrag) erfüllt wird, sondern durch ein dauerhaftes Verhalten oder wiederkehrende, sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Einzelleistungen. Die Leistung kann aus einem fortlaufenden Tun, Dulden oder auch Unterlassen bestehen.
Der Gesamtumfang der Leistungen, die durch den Schuldner erbracht werden, steht bei einem Dauerschuldverhältnis bei Vertragsschluss nicht fest. Ein Dauerschuldverhältnis kann befristet oder unbefristet sein. Ein unbefristetes Dauerschuldverhältnis wird durch Kündigung beendet. Dabei kann eine Kündigungsfrist zu beachten sein.
Die wichtigsten Dauerschuldverhältnisse sind:
- Überlassungsverträge
- Miete
- Pachtvertrag
- Leihe
- Arbeitsvertrag
- Heimvertrag
- Darlehensvertrag
- Versicherungsvertrag
- Lebensversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Lizenz- und Nutzungsverträge
- Verlagsvertrag
- Urheberrechtsvertrag
- Lizenzvertrag
Kündigungsmöglichkeiten
Dauerschuldverhältnisse machen besondere Regelungen wie z.B. die Kündigung zu Beendigung erforderlich. Dauerschuldverhältnisse können aus wichtigen Gründen vor Ablauf der vereinbarten Zeit ohne Anwendung der sonst anwendbaren Kündigungstermine und Kündigungsfristen aufgelöst werden (gleicher Rechtssatz wie SZ 31/116), und zwar in der Regel ohne Nachfristsetzung.
Quellen & Einzelnachweise
http://www.lexexakt.de/glossar/dauerschuldverhaeltnis.php 29.09.2014 http://de.wikipedia.org/wiki/Dauerschuldverh%C3%A4ltnis 30.10.2014
- Hommel, Michael: Grundsätze ordnungsmässiger Bilanzierung für Dauerschuldverhältnisse 1992, S. 49
- Pahlow, Louis: Lizenz und Lizenzvertrag im Recht des Geistigen Eigentums 2005, S. 318
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