De jure ist ein lateinischer Ausdruck für „laut Gesetz, rechtlich betrachtet (nach geltendem Recht), legal, offiziell, amtlich“;
de facto ist der lateinische Ausdruck für „nach Tatsachen, nach Lage der Dinge, in der Praxis, tatsächlich“ (vgl. in praxi), auch als faktisch („in Wirklichkeit“) bezeichnet.
Mit de facto wird ein Umstand benannt, der als weit verbreitet und allgemein anerkannt gilt, auch wenn er nicht durch entsprechende Institutionen formal als de jure festgelegt ist: de jure bezeichnet den rechtlichen Soll-Zustand, de facto den tatsächlichen Ist-Zustand.
Als Begriffspaar werden die beiden Formeln häufig zur Beschreibung juristischer, hier vor allem völkerrechtlicher, und politikwissenschaftlicher Sachverhalte verwendet. Beispielsweise kann eine Regierung de jure im Amt sein, also sie wurde nach geltendem Recht eingesetzt. Eine De-facto-Regierung (siehe auch De-facto-Regime) hingegen hat keine rechtliche Anerkennung.
Einzelnachweise
- http://www.duden.de/rechtschreibung/de_jure Duden] online, Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Synonyme, Herkunft, Bibliographisches Institut GmbH, 2013, 2014-03-06
- http://www.duden.de/rechtschreibung/de_jure Duden] online, Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Synonyme, Herkunft, Bibliographisches Institut GmbH, 2013, 2014-03-06
http://de.wikipedia.org/wiki/De_facto 06.11.2014
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