Im österreichischen Recht ist ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis ein rechtliches Konzept, das sich von seinem kontraktuellen Pendant, dem konstitutiven Schuldanerkenntnis, unterscheidet. Das deklaratorische Schuldanerkenntnis dient dazu, bestehende Schuldverhältnisse klarzustellen oder zu bestätigen, ohne neue Verpflichtungen zu schaffen. Es hat also vor allem eine Beweisfunktion und keine rechtsbegründende Wirkung. Dies bedeutet, dass bereits bestehende Ansprüche oder Verpflichtungen dadurch nicht verändert oder erweitert werden, sondern lediglich bestätigt werden.
Ein typisches Beispiel wäre eine schriftliche Bestätigung einer bereits bestehenden Forderung durch den Schuldner. Diese Bestätigung sorgt für Beweissicherheit im Streitfall, da der Schuldner mit dieser Erklärung bekräftigt, dass die Schuld in der angegebenen Höhe und Form zu Recht besteht. Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens kann das deklaratorische Schuldanerkenntnis als Beweismittel genutzt werden, um die Existenz der Schuld glaubhaft zu machen.
In der Praxis wird das deklaratorische Schuldanerkenntnis häufig bei Verhandlungen über strittige Forderungen verwendet. Die Parteien einigen sich dabei möglicherweise über die Bedingungen der bereits bestehenden Schuld, ohne darüber hinausgehende Verpflichtungen einzugehen. Es setzt jedoch voraus, dass eine zu bestätigende Leistungspflicht tatsächlich besteht.
Im österreichischen ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) gibt es keine spezifische Regelung für das deklaratorische Schuldanerkenntnis, weshalb es allgemein aus dem zivilrechtlichen Kontext heraus durch die allgemeine Vertrags- und Schuldrechtsregelungen sowie durch die Rechtsprechung entwickelt wird. Rechtlich ist es daher als eine auf privatrechtlichem Konsens beruhende Übereinkunft zu sehen, die auf den bereits bestehenden Anspruch Bezug nimmt und diesen für beide Parteien verbindlich eindeutig feststellt.