Deliberation ist ein aus dem Lateinischen entlehntes Fremdwort mit der Bedeutung „Beratschlagung“, oder „Überlegung“, das zugehörige Verb lautet deliberieren, das Adjektiv deliberativ.
Deliberation als Rechtsbegriff
Der Begriff entstammt dem römischen Recht. Das lateinische Deliberatio bedeutete „Beratschlagung, Betrachtung, das Bedenken“. Deliberare steht für „beratschlagen, abreden, in Bedenken ziehen, Aufschub nehmen“. Publilius Syrus wird das Rechtssprichwort zugeschrieben:
- Deliberandum est diu quod statuendum est semel.
- Es ist längere Zeit zu bedenken, was ein für allemal festzusetzen ist.
Der lateinische Terminus für Deliberationsrecht ist Deliberandi ius. Wie dieser entstammt auch der Begriff Deliberationsfrist dem römischen Recht. Letzterer bezeichnet die Frist, im Sinne einer Bedenkzeit (Spatium deliberandi, Beneficium deliberandi), die einem Erben zugestanden wird, um sich bezüglich der Annahme oder Ablehnung einer Erbschaft zu entscheiden.
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Deliberation 10.12.2014
- Allgemeine Bedeutung des Substantives nach Duden. Fremdwörterbuch, 8. Auflage, 2005. Dort wird auch das Verb erwähnt. Adjektiv nach Mackensen – Großes Deutsches Wörterbuch, 1977.
- nach Samuel Oberländer (Hrsg.): Lexicon Juridicum Romano-Teutonicum, Unveränderter Nachdruck der 4. Auflage Nürnberg 1753, Böhlau Verlag, 2000. Dortige Schreibweise übernommen
- lat.+deutsch nach Detlef Liebs: Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, C.H. Beck, 1982, 1997
- nach Duden – Fremdwörterbuch und (Deliberandi jus) nach Lexicon Juridicum Romano-Teutonicum sowie Konrad Fuchs, Heribert Raab: Wörterbuch zur Geschichte, Bd. 1. dtv, München 1996, ISBN 3-423-03364-9
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