Ein Delikt (sinnverwandte Begriffe: Straftat, unerlaubte Handlung) ist eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung oder Unterlassung.
In der Kriminologie wird die Bezeichnung Delikt als allgemeiner (eher soziologisch als juristisch definierter) Begriff für eine strafrechtlich relevante Verfehlung verwandt. In gleicher Weise sprechen Soziologie und Kriminologie vom Straftäter auch als von dem Delinquenten. Von Delinquenz wird in den Sozialwissenschaften sowohl bei der vollendeten Begehung krimineller Delikte (dann gleichbedeutend mit individueller Kriminalität) als auch im Sinne einer anhand objektiver Kriterien (in der Regel Handlungen) feststellbaren, subjektiv verankerten Neigung dazu gesprochen.
Folgende Deliktsarten sind zu unterscheiden:
- Offizialdelikte
Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen (z.B. Mord, Vergewaltigung, schwere Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Drohung). - Ermächtigungsdelikte
Die Strafverfolgung erfolgt nur dann durch die Staatsanwaltschaft, wenn die Betroffene/der Betroffene sie dazu ermächtigt. Die Initiative der Strafverfolgung geht von der Staatsanwaltschaft aus (z.B. Täuschung, Hausfriedensbruch, Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht der/des Erziehungsberechtigten). - Privatanklagedelikte
Die Strafverfolgung erfolgt nur über Verlangen der Betroffenen/des Betroffenen. Sie/er muss Privatanklage erheben (z.B. bei übler Nachrede, Verletzung des Briefgeheimnisses).