Das Amt des Europäischen Datenschutzbeauftragten wurde 2001 geschaffen. Der Datenschutzbeauftragte hat sicherzustellen, dass alle Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft bei der Verarbeitung personenbezogener Daten den Schutz der Privatsphäre gewährleisten.
Aufgaben
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten identifizierbarer Personen haben die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft den Schutz der Privatsphäre dieser Personen zu gewährleisten. Der Datenschutzbeauftragte sorgt dafür, dass dies geschieht und erteilt ihnen Ratschläge zu sämtlichen Aspekten der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Die „Verarbeitung“ bedeutet das Sammeln, Erfassen, Gliedern und Speichern von Informationen, das Abrufen, Verschicken und die Bereitstellung dieser Informationen an andere sowie das Sperren, Löschen oder Vernichten von Daten.
Für diese Tätigkeiten gelten strenge Datenschutzregeln. Beispielsweise haben die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft nicht das Recht, personenbezogene Daten zu verarbeiten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit der Personen hervorgehen. Auch dürfen sie nur zu Zwecken der Gesundheitsfürsorge Daten über die Gesundheit oder das Sexualleben verarbeiten. In diesem Fall ist die Verarbeitung der Daten allerdings nur Angehörigen des ärztlichen Personals oder Personen erlaubt, die an ein Berufsgeheimnis gebunden sind.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte stellt gemeinsam mit den Datenschutzbeauftragten jedes Organs und jeder Einrichtung der Gemeinschaft sicher, dass die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.
Im Jahr 2009 wurde Peter Hustinx in seinem Amt als Europäischer Datenschutzbeauftragter bestätigt. Zum stellvertretenden Datenschutzbeauftragten wurde Giovanni Buttarelli ernannt. Ihre Amtszeit läuft im Januar 2014 aus.
Wie kann der Europäische Datenschutzbeauftragte Ihnen helfen?
Wenn Sie Grund zu der Annahme haben, dass Ihr Recht auf Datenschutz durch ein Organ oder eine Einrichtung der Gemeinschaft verletzt wurde, sollten Sie zunächst die dafür verantwortliche Stelle kontaktieren. Befriedigt Sie das Ergebnis nicht, sollten Sie sich an den Datenschutzbeauftragten des Organs oder der Einrichtung wenden (die Namen finden Sie auf dem Internetauftritt des Europäischen Datenschutzbeauftragten). Sie können auch beim Europäischen Datenschutzbeauftragten Beschwerde einlegen, der Ihre Beschwerde prüfen und Ihnen so bald wie möglich mitteilen, ob er ihr stattgibt, und wie die Angelegenheit geregelt wird. Er kann beispielsweise der betreffenden Einrichtung oder dem Organ Anweisung geben, Ihre widerrechtlich verarbeiteten personenbezogenen Daten zu berichtigen, zu sperren, zu löschen oder zu vernichten.
Sind Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit, den Gerichtshof anzurufen.
Quellen
http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/edps/index_de.htm