Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist eines der bedeutendsten Organe der Europäischen Union. Sie vertritt und wahrt die Interessen der gesamten EU, sie erarbeitet Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften und sie führt das Tagesgeschäft der EU, indem sie deren politische Maßnahmen umsetzt und Mittel verwaltet.

Wie ist die Europäische Kommission aufgebaut?

Die 28 Kommissare aus den einzelnen EU-Mitgliedstaaten übernehmen die politische Leitung der Kommission für einen Zeitraum von fünf Jahren. Der Präsident der Kommission überträgt jedem Kommissar die Verantwortung für einen bestimmten Politikbereich.

Der derzeitige Präsident der Europäischen Kommission ist José Manuel Barroso, der im Februar 2010 seine zweite Amtszeit antrat.

Der Präsident wird vom Europäischen Rat ernannt. In Abstimmung mit dem amtierenden Präsidenten ernennt der Rat auch die anderen Kommissare.

Die Ernennung der Kommissare und des Präsidenten bedarf der Zustimmung des Europäischen Parlaments. Die amtierenden Kommissionsmitglieder sind dem Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig, und nur das Parlament ist befugt, die Kommissionsmitglieder zu entlassen.

Die laufende Arbeit der Kommission wird von ihren Bediensteten ausgeführt. Dazu gehören u. a. Verwaltungsmitarbeiter, Rechtsanwälte, Wirtschaftswissenschaftler, Übersetzer, Dolmetscher und Sekretariatskräfte. Die Bediensteten sind in verschiedenen Abteilungen, den sogenannten Generaldirektionen (GD), tätig.

Mit dem Begriff „Kommission“ können sowohl die 28 einzelnen Kommissare als auch die ständigen Bediensteten oder das Organ als Ganzes bezeichnet werden.

Welchen Zweck erfüllt die Europäische Kommission?

Die Kommission vertritt und wahrt die Interessen der ganzen EU. Sie überwacht die Strategien der EU-Politikbereiche und setzt diese um, indem sie:

dem Parlament und dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften vorlegt; den Haushaltsplan der EU verwaltet und Finanzhilfen zuweist; das EU-Recht durchsetzt (gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof); die EU auf internationaler Ebene vertritt, z. B. beim Aushandeln von Vereinbarungen zwischen der EU und Drittstaaten.

1. Vorschläge für neue Rechtsvorschriften

Die Kommission hat das „Initiativrecht“. Das heißt, dass die Kommission neue Rechtsvorschriften vorschlagen kann, die die Interessen der EU und ihrer Bürger schützen sollen. Diese Vorschläge betreffen ausschließlich Angelegenheiten, die auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene nicht wirksam geregelt werden können (Subsidiaritätsprinzip).

Wenn die Kommission einen Vorschlag für eine neue Rechtsvorschrift erarbeitet, ist sie bemüht, einer möglichst großen Vielzahl von Interessen gerecht zu werden. Um korrekte fachliche Informationen einzuholen, zieht die Kommission Experten aus verschiedenen Ausschüssen und Gruppen zu Rate. Des Weiteren organisiert sie öffentliche Konsultationen.

Die Abteilungen der Kommission erarbeiten einen Entwurf für einen Vorschlag der neuen Rechtsvorschrift. Wenn mindestens 14 der 28 Kommissare dem Entwurf zustimmen, wird er dem Rat und dem Parlament vorgelegt. Diese erörtern und ändern gegebenenfalls den Entwurf und entscheiden anschließend, ob er als Rechtsvorschrift verabschiedet wird.

2. Verwaltung des Haushaltsplans der EU und Zuweisung von Finanzhilfen

Zusammen mit dem Rat und dem Parlament legt die Kommission im „Finanzrahmen“ der EU allgemeine langfristige Ausgabeprioritäten für die EU fest. Außerdem erarbeitet sie den jährlichen Haushaltsplan, der vom Parlament und vom Rat angenommen werden muss, und überwacht, wofür z. B. Agenturen, nationale oder regionale Behörden die EU-Mittel ausgeben. Die Verwaltung des Haushaltsplans durch die Kommission wird vom Europäischen Rechnungshof sorgfältig überprüft.

Die Kommission verwaltet die Finanzierung von politischen Maßnahmen (z. B. für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung) und Programmen der EU (z. B. Erasmus, dem Austauschprogramm für Studenten).

3. Durchsetzung des europäischen Rechts

Als „Hüterin der Verträge“ überwacht die Kommission, ob die einzelnen EU-Mitgliedstaaten das EU-Recht ordnungsgemäß anwenden.

Wenn die Kommission feststellt, dass die Regierung eines EU-Mitgliedstaates die EU-Rechtsvorschriften nicht anwendet, fordert sie den Staat in einem amtlichen Schreiben auf, diesem Missstand abzuhelfen. Als letztes Mittel übergibt die Kommission die Angelegenheit dem Gerichtshof. Der Gerichtshof kann Strafen verhängen und seine Urteile sind für die Mitgliedstaaten und die Organe der EU bindend.

4. Vertretung der EU auf internationaler Ebene

Die Europäische Kommission vertritt die EU-Mitgliedstaaten in internationalen Foren wie der Welthandelsorganisation.

Außerdem handelt die Kommission im Namen der EU internationale Verträge aus. Ein Beispiel dafür ist das Abkommen von Cotonou, in dem die Hilfs- und Handelspartnerschaft zwischen der EU und den Entwicklungsländern Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans festgelegt ist.

Wo hat die Europäische Kommission ihren Sitz?

Die Europäische Kommission hat ihre Hauptsitze in Brüssel und in Luxemburg. Sie verfügt außerdem über Büros (sogenannte „Vertretungen“) in allen EU-Mitgliedstaaten sowie über Delegationen in vielen Hauptstädten weltweit.

Quellen

http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/european-commission/index_de.htm

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