Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) sind marktbezogene Leistungen, die im Interesse der Allgemeinheit erbracht und mit besonderen Gemeinwohlverpflichtungen verbunden werden. Darunter fallen insbesondere Leistungen der Verkehrs-, Energieversorgungs-, Kommunikations- und Postnetze.
Der Vertrag von Lissabon erneuert und ergänzt die Gründungsverträge:
- um ein Protokoll über Dienste von allgemeinem Interesse (DAWI);
- um eine neue Rechtsgrundlage, die es den europäischen Organen erlaubt, die Verwaltung von Diensten von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zu regeln (Artikel 14 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU). Die EU-Gesetzgebung erlaubt es EU-Ländern jedoch, darüber zu entscheiden, wie sie ihre DAWI organisieren möchten.
Regelungen zum freien Markt und zum Wettbewerb betreffen Maßnahmen zur Verwaltung von DAWI nur insofern, als sie nicht verhindern, dass sie ihre Aufgaben im allgemeinen Interesses erfüllen.
SIEHE AUCH
- Oeffentlicher Dienst
- Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse
- Universaldienst
- Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (öffentliche Dienste) auf der Website der Europäischen Kommission
- Rechtsvorschriften für Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse auf der Website der Europäischen Kommission