Dismembration ist der Zerfall oder die Zerteilung eines Staates (in toto) in zwei oder mehrere neue Staaten. Dabei bleibt der alte Staat im Gegensatz zur Sezession als Völkerrechtssubjekt nicht bestehen, sondern geht unter, während die entstehenden Staaten mit diesem nicht identische neue Völkerrechtssubjekte sind.
Beispiele hierfür sind die Auflösung der Tschechoslowakei, als die Tschechoslowakische Bundesrepublik zum 31. Dezember 1992 zu existieren aufhörte und sich die Tschechische und die Slowakische Republik als Nachfolgestaaten für eine Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen bewarben, der Zerfall Österreich-Ungarns oder auch der Jugoslawiens.
LLetzterer Fall war hingegen strittig, da sich der Staat, der auf den Gebieten der heutigen Staaten Serbien und Montenegro bestand, selbst als Jugoslawien bezeichnete und sich als identisch mit der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ) ansah, den Vorgang folglich als Sezession der übrigen Teilrepubliken betrachtete. Die Frage wurde im Völkerrecht diskutiert. Die Argumentation Jugoslawiens wurde jedoch von der internationalen Gemeinschaft nicht akzeptiert; die Schiedskommission der Friedenskonferenz für Jugoslawien, die sogenannte Badinter-Kommission, vertrat in ihrer Spruchpraxis die Auffassung, dass die SFRJ sich vollständig aufgelöst hatte, folglich die Bundesrepublik Jugoslawien völkerrechtlich nicht identisch zu ihr gewesen ist. Davon sind auch Drittstaaten ganz überwiegend ausgegangen. Der neue jugoslawische Staat (heutiges Serbien) musste der UNO erneut beitreten – und tat dies dann entsprechend im Jahr 2000 –, anstatt die Mitgliedschaft des alten Jugoslawiens fortzusetzen.
Quellen & Einzelnachweise
- Siehe z. B. Blum, American Journal of International Law, Vol. 86(4) (1992), S. 830–833.
- Vgl. Andreas Zimmermann, Staatennachfolge in völkerrechtliche Verträge: Zugleich ein Beitrag zu den Möglichkeiten und Grenzen völkerrechtlicher Kodifikation (= Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht; Bd. 141), Springer, Berlin/Heidelberg/New York 2000, ISBN 3-540-66140-9, S. 104 ff., passim mwN.
- Nachdem die BRJ den Identitätsanspruch aufgab und am 27. Oktober 2000 einen Antrag auf Aufnahme in die Vereinten Nationen stellte, wurde sie am 1. November 2000 als Neustaat aufgenommen. Vgl. hierzu S/RES/1326 vom 31. Oktober 2000; A/55/L23 vom 1. November 2000.
- Member States of the United Nations
http://de.wikipedia.org/wiki/Dismembration 17.11.2014
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