Beim Double-Opt-in, einer Methode aus dem Bereich E-Mail-Marketing speziell für Newsletter, muss ein Nutzer, der sich in einen E-Mail-Verteiler einträgt, seine Anmeldung anschließend nochmals bestätigen oder ablehnen. Üblicherweise geschieht dies über eine Bestätigungsmail, die einen Link enthält. Durch Anklicken dieses Links bestätigt der Empfänger seine Newsletter-Anmeldung. Dieses Verfahren schützt Personen davor, ohne ihre Zustimmung in Verteiler aufgenommen zu werden und soll sie vor ungewollten Spam-Mails bewahren. Der Versand kommerzieller Mails ohne explizite Erlaubnis ist gesetzeswidrig, das Double-Opt-in-Verfahren sichert also die Rechtskonformität im Newsletter-Versand der Unternehmen.
Das Double Opt-in-Verfahren ist ein etablierter Standard im Newsletter-Marketing, der sicherstellt, dass die Anmeldung zu einem E-Mail-Newsletter auch tatsächlich von den Besitzern der angemeldeten E-Mail-Adressen gewollt ist. Seit der Einführung der DSGVO ist dieses Anmeldeverfahren bei vielen Newslettern zu beobachten.
Was passiert, wenn Double Opt-in nicht eingehalten wird? Ist das ein Verstoß gegen die DSGVO?
Bei Verzicht auf das Double Opt-in (Single Opt-in) werden Interessenten direkt in den Verteiler aufgenommen, ohne dass eine erneute Bestätigung ihrer Anmeldung notwendig ist.
Ein Vorteil dieses Verfahrens ist die niedrige Eintrittsbarriere: Interessenten müssen lediglich ihre E-Mail-Adresse eingeben und eine Zustimmung markieren, um den Newsletter zu abonnieren. Sie werden nicht durch zusätzliche Schritte abgeschreckt, die sie möglicherweise demotivieren könnten. Allerdings liegt hier auch ein Problem des Single Opt-in: Es ermöglicht, dass beliebige E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber für Newsletter angemeldet werden. Dies widerspricht der DSGVO, da Versender die rechtliche Grundlage ihrer Einwilligung nachweisen müssen, gemäß der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO.
Die Lösung: Das Double Opt-in-Verfahren
Beim Double Opt-in geben Interessenten ihre E-Mail-Adresse in das Anmeldeformular ein und bestätigen die Verarbeitung ihrer Daten. Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass die Abonnenten ihre Zustimmung zum Erhalt des Newsletters in einem weiteren Schritt explizit bestätigen müssen.
Dies erfolgt über einen Klick auf den Link in einer Bestätigungsmail, die nach der Eingabe der E-Mail-Adresse versendet wird. Erst nach dieser Bestätigung wird die E-Mail-Adresse aktiv in die Empfängerliste aufgenommen, was sicherstellt, dass die Anmeldung bewusst von den Inhabern der E-Mail-Adressen erfolgt ist.
Wird der Link in der Bestätigungsmail innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht aktiviert, wird kein Newsletter an diese Adresse versandt.