Drittstaatsangehöriger, dessen illegaler Aufenthalt festgestellt wird

Ein Drittstaatsangehöriger, bei dem offiziell festgestellt wird, dass er sich im Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaats aufhält und er die Voraussetzungen für den Aufenthalt oder den Wohnsitz in diesem EU-Mitgliedstaat nicht oder nicht mehr erfüllt.

Synonym(e)

  • illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger
  • illegal aufhältiger Migrant
  • Migrant, dessen illegaler Aufenthalt festgestellt wird

Oberbegriff(e)

  • irregulärer Aufenthalt
  • irregulärer Migrant

Unterbegriff(e)

  • Person, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschritten hat

Verwandte(r) Begriff(e)

  • Aufgriff
  • illegale Beschäftigung eines Drittstaatsangehörigen ohne rechtmäßigen Aufenthalt

Verwendungshinweis(e)

  • Die Richtlinie 2009/52/EG des Rates (Richtlinie über Arbeitgebersanktionen) benutzt den Begriff „Drittstaatsangehöriger ohne rechtmäßigen Aufenthalt“ mit derselben Definition.

Quelle

  • Art.2(r) der Verordnung Nr. 862/2007/EG des Rates (Migrationsstatistik-Verordnung)
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.

 

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