Diese Form der Prüfung dient beim Unternehmenserwerb dazu, ein genaueres, in die tiefe gehendes Bild der wirtschaftlichen Situation zu erhalten. Die Jahresabschlüsse geben keinen Aufschluss über manche grundlegende Angelegenheiten eines Unternehmens. Dazu ist es nötig sich im Detail zB mit Verträgen, dem Zustand von Produktionsanlagen oder der Bonität von Vertragspartnern zu beschäftigen. Mit der Due-dilligence Prüfung wird das Unternehmen auf seine Schwachstellen und Vorzüge mit der gebotenen Sorgfalt (=due-dilligence) untersucht. Da es nicht im Interesse des Veräußerers liegt, wichtige Interessenten an potentielle Erwerber, die meist auch Konkurrenten sind weiterzugeben wird ein Weg gewählt der allen Interessen entgegen kommt. Es werden Sachverständige bestellt, die die sensiblen Unternehmensdaten an einem nur ihnen zugänglich gemachten Ort („Datenraum“) einsehen dürfen. Die Sachverständigen führen die Prüfung durch und teilen den Interessenten das Resultat mit, ohne die vertraulichen Details offen zu legen. Der Vorstand ist nur dann verpflichtet Aktionären eine Due-Dilligence Prüfung zu ermöglichen wenn der Verkauf dem Unternehmenswohl dient.