Im österreichischen Recht gibt es den Begriff „Eigentümergrundschuld“ nicht. Stattdessen existiert das Konzept der „Eigentümerhypothek“. Es handelt sich dabei um eine Hypothek, die zugunsten des Grundeigentümers selbst besteht.
Die Eigentümerhypothek ist im österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) sowie im Grundbuchsgesetz geregelt. Sie entsteht, wenn ein Grundstückseigentümer eine Hypothek an seinem eigenen Grundstück eintragen lässt, jedoch keine entsprechende Forderung besteht oder eine eingetragene Hypothek – aufgrund der Erfüllung der gesicherten Forderung – nicht an einen Gläubiger übertragen wird, sondern dem Eigentümer verbleibt.
Wesentlich ist, dass die Hypothek als dingliches Sicherungsrecht im Grundbuch eingetragen wird. Ist sie im Eigentum des Grundeigentümers, ermöglicht sie diesem, seine eigene Position bei einer etwaigen künftigen Belastung durch Gläubiger zu stärken, indem sie den Rang im Grundbuch sichert. Sie kann auch als Sicherheit für spätere Kredite genutzt werden, da sie bereits im Grundbuch eingetragen ist.
In der Praxis kann es sinnvoll sein, wenn ein Grundstückseigentümer eine Eigentümerhypothek eintragen lässt, um sie dann bei Bedarf als Sicherheit für einen Kredit zu verwenden, ohne dass ein neuer, oft langwieriger und kostenpflichtiger Grundbuchvorgang erforderlich wäre.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Eigentümerhypothek im österreichischen Recht ein Mittel zur Rangwahrung und einfachen späteren Nutzung als Sicherungsmittel darstellt.