Der Begriff „Solawechsel“ ist grundsätzlich ein Begriff des deutschen Rechts und bezieht sich auf eine spezielle Art von Wechsel. Im österreichischen Kontext verwendet man allerdings ähnliche Konzepte in einem etwas anderen Rahmen, da sich das österreichische Wechselrecht nach dem Wechselgesetz (WechselG) richtet, welches im Jahr 1930 als einheitliches Wechselgesetz eingeführt wurde.
Ein Wechsel in Österreich ist ein Wertpapier, durch das sich der Aussteller verpflichtet, an den Bezogenen oder dessen Order eine bestimmte Geldsumme zu zahlen. Es gibt zwei Hauptarten von Wechseln: den gezogenen Wechsel und den eigenen Wechsel. Der Eigentümer eines eigenen Wechsels ist ähnlicher dem, was man im deutschen Recht als „Solawechsel“ bezeichnen würde. Bei einem eigenen Wechsel verpflichtet sich der Aussteller selbst zur Zahlung und es gibt keinen dritten Bezogenen.
Laut dem österreichischen Wechselgesetz müssen bestimmte formelle Anforderungen erfüllt sein, damit ein Wechsel gültig ist. Diese sind in den Paragraphen 1 bis 3 WechselG festgelegt und beinhalten unter anderem die Bezeichnung als Wechsel im Text des Dokuments, die unbedingte Anweisung zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme, den Namen dessen, an den oder an dessen Order gezahlt werden soll, den Tag und den Ort der Ausstellung sowie die Unterschrift des Ausstellers.
Der eigene Wechsel wird im Wechselgesetz nicht explizit als „Solawechsel“ bezeichnet, sondern ist eine spezifische Art von Wechsel durch die Natur ihrer Ausstellung und Verpflichtung. In der Praxis könnte man dennoch von einer ähnlichen Funktion und Wirkung sprechen wie dem Solawechsel im deutschen Recht, da in beiden Fällen der Aussteller selbst für die Zahlung verantwortlich ist.
Diese Form des Wechsels kann im Geschäftsverkehr bestimmte Vorteile bieten, unter anderem durch die klare und unbedingte Zahlungspflicht des Ausstellers. Die rechtliche Sicherheit und die einfache Vollstreckbarkeit durch den Wechselprotest sind Gründe, warum dieses Instrument trotz seiner Formulargebundenheit und den relativ strengen Anforderungen in bestimmten Fällen nach wie vor Anwendung findet.