Jede Art des Erwerbs einer Staatsangehörigkeit nach der Geburt, die die betroffene Person vorher nicht innegehabt hat, die einen Antrag durch diese Person oder ihren gesetzlichen Vertreter wie auch einen Verwaltungsakt, der die Staatsangehörigkeit durch eine öffentliche Behörde verleiht, erfordert.
Oberbegriff(e)
- Erwerb der Staatsangehörigkeit
Verwendungshinweis(e)
- Diese Definition schließt den automatischen Erwerb, der nicht von einer Einzelperson oder ihrem gesetzlichen Vertreter ausgeht, nicht ein (selbst in solchen Fällen, in denen die Person eine Option hat, diese Staatsangehörigkeit abzulehnen) oder den Erwerb der Staatsangehörigkeit basierend auf einem einseitigen Akt durch die betroffene Person (z.B. Erwerb durch Erklärung oder Option).
Quelle
- EUDO Online Glossary on Citizenship and Nationality (nicht auf Deutsch verfügbar)
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