Die einfache Mehrheit im Rat wird erreicht, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder dafür stimmt (derzeit 15 von 28 EU-Ländern).
Im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens wird das Votum des Europäischen Parlaments in erster Lesung mit einfacher Mehrheit beschlossen. In zweiter Lesung kann das Parlament jedoch den Standpunkt des Rates in erster Lesung mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder (376 von 751 Stimmen) ablehnen oder ändern.
Im Rat werden die meisten Entscheidungen über Rechtsakte mit qualifizierter Mehrheit getroffen (55 % der EU-Länder, die mindestens 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren), der Rest wird einstimmig beschlossen (wobei jedes EU-Land zustimmen oder sich der Stimme enthalten muss). Eine einfache Mehrheit wird im Rat nur bei der Abstimmung über seine internen Verfahrensangelegenheiten verwendet oder bei der Aufforderung der Europäischen Kommission, Studien durchzuführen oder Vorschläge zu unterbreiten.
In der Regel werden die Entscheidungen der Kommission nach dem von ihrem Präsidenten festgelegten Konsens getroffen. Auf Antrag von Mitgliedern können Abstimmungen während der Sitzungen der Kommission stattfinden. In solchen Fällen werden Beschlüsse gefasst, wenn eine einfache Mehrheit der Mitglieder dafür stimmt.
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