Im österreichischen Recht ist der Begriff „Einführungsgesetz“ nicht in derselben Weise etabliert wie im deutschen Recht. In Deutschland bezieht sich ein Einführungsgesetz häufig auf gesetzliche Regelungen, die den Übergang von alten auf neue Rechtsvorschriften erleichtern sollen. Derartige spezifische Einführungsgesetze gibt es in Österreich nicht in der gleichen strukturierten Form.
In Österreich ist das Konzept der Einführung von Gesetzen eher durch die Übergangsbestimmungen in den einzelnen Gesetzen selbst geregelt. Diese Übergangsbestimmungen oder Schlussbestimmungen formulieren oft, wie neue Regelungen in Kraft treten und wie bestehende Regelungen dadurch verändert werden.
Ein klassisches Beispiel für solche Regelungen in Österreich könnte man im Rahmen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) finden. Bei weitreichenden Reformen sieht das Gesetz oft explizit vor, wie mit bestehenden Fällen umzugehen ist und ab wann neue Regelungen gelten sollen. In der Praxis können auch ministerielle Erlässe oder Verordnungen eine Rolle in der Einführung neuer Gesetze spielen, indem sie spezifische Anwendungsfragen klären.
Ein wichtiger Aspekt bei der Einführung neuer Gesetze in Österreich ist die Berücksichtigung eines bestimmten Inkrafttretensdatums, wie es in den Verkündungsorganen (wie dem Bundesgesetzblatt) festgelegt wird. Dies ermöglicht betroffenen Parteien und Behörden, sich auf rechtliche Änderungen vorzubereiten.
Zusammenfassend ist der Prozess der Einführung neuer Gesetze in Österreich durch die spezifischen Übergangs- und Schlussbestimmungen der einzelnen Gesetzestexte geregelt, ohne dass es eine eigene Kategorie von Einführungsgesetzen gibt. Die Flexibilität und Detaillierung dieser Übergangsregelungen variieren je nach Rechtsmaterie, um den Besonderheiten verschiedener Rechtsbereiche Rechnung zu tragen.