Der Begriff „Eingangssteuersatz“ wird häufig im Kontext des deutschen Einkommensteuergesetzes verwendet, insbesondere im Hinblick auf den deutschen Einkommensteuertarif, um den Prozentsatz zu beschreiben, der auf das zu versteuernde Einkommen in der niedrigsten Einkommensklasse angewendet wird. Im österreichischen Steuerrecht gibt es jedoch keinen identischen Begriff wie den „Eingangssteuersatz“. Stattdessen wird der Einkommensteuertarif im österreichischen Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt und beschreibt die Steuerprogression, die auf das zu versteuernde Einkommen angewendet wird.
In Österreich ist die Einkommensteuer progressiv ausgestaltet, was bedeutet, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen ebenfalls steigt. Das Einkommensteuergesetz (EStG 1988) definiert die Tarifstufen, die Freibeträge und die entsprechenden Steuersätze. Die Progression beginnt mit einem Eingangssteuersatz von 20% für Einkommen über dem Grundfreibetrag. Für die verschiedenen Einkommensstufen gelten unterschiedliche Steuersätze, die schrittweise ansteigen. Zum Beispiel lag der Eingangswert bei einem bestimmten Punkt in der Tarifprogression im Jahr 2023 bei einem Steuersatz von 20% für Einkommen zwischen 11.000 und 18.000 Euro. Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrags sind steuerfrei. Die weiteren Tarifstufen gehen bis zu einem Spitzensteuersatz, der für Einkommen über einer bestimmten Schwelle gilt.
Darüber hinaus existieren im österreichischen Recht zahlreiche Sonderregelungen, die Freibeträge und Absetzbeträge umfassen, mit denen Steuerpflichtige ihre Steuerlast reduzieren können. Diese Regelungen machen das System der Einkommensteuer komplex und erfordern bei der Steuerberechnung die Berücksichtigung persönlicher Umstände des Steuerpflichtigen.
Das österreichische System der Einkommensteuer verfolgt das Ziel, sowohl soziale Aspekte zu berücksichtigen als auch sicherzustellen, dass Personen mit höherem Einkommen proportional mehr zur Finanzierung staatlicher Aufgaben beitragen. Entsprechend sind die Tarifstufen und dazugehörigen Steuersätze Gegenstand politischer Entscheidungen und werden gelegentlich angepasst, um den wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.