Einkommenssteuerbescheid

Ein Einkommenssteuerbescheid, richtigerweise Einkommensteuerbescheid genannt, ist ein Verwaltungsakt der österreichischen Finanzbehörden, welcher die festgesetzte Einkommensteuer für einen bestimmten Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) bestimmt. Er basiert auf der Einkommensteuererklärung, die eine natürliche Person oder Personengesellschaft, die in Österreich steuerpflichtig ist, einreichen muss. Diese Erklärung enthält alle steuerpflichtigen und steuerfreien Einkünfte, Abzüge und anrechenbaren Steuern.

Nach § 39 des Einkommensteuergesetzes (EStG) 1988 ist jede natürliche Person, die in Österreich einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, unbeschränkt steuerpflichtig. Der Einkommensteuerbescheid wird von den Finanzämtern erstellt und dem Steuerpflichtigen zugestellt. Im Bescheid ist die festgesetzte Steuer aufgeführt, die auf Basis der im Laufe des Jahres geleisteten Vorauszahlungen, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und anderen steuerrelevanten Sachverhalten berechnet wird.

Besonders relevant ist, dass der Einkommensteuerbescheid einer Überprüfung und Einspruchsmöglichkeit unterliegt, was in der Bundesabgabenordnung (BAO) geregelt ist. Innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids kann der Steuerpflichtige Berufung einlegen, wenn er der Meinung ist, dass der Bescheid fehlerhaft ist. In diesem Fall überprüft das Finanzamt den Bescheid erneut und kann gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.

Ein Einkommensteuerbescheid kann rechtskräftig erlassen oder unter bestimmten Voraussetzungen auch vorläufig sein, was bedeutet, dass er aufgrund noch offener oder unklarer Verhältnisse erlassen wurde (§ 200 BAO). Der Bescheid gibt sowohl die Bemessungsgrundlage als auch die jeweilige Steuerschuld an und ist für die betroffene Person der maßgebliche Nachweis über ihre steuerliche Gesamtsituation für das betreffende Jahr.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte