Ein Einkommenssteuerbescheid, richtigerweise Einkommensteuerbescheid genannt, ist ein Verwaltungsakt der österreichischen Finanzbehörden, welcher die festgesetzte Einkommensteuer für einen bestimmten Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) bestimmt. Er basiert auf der Einkommensteuererklärung, die eine natürliche Person oder Personengesellschaft, die in Österreich steuerpflichtig ist, einreichen muss. Diese Erklärung enthält alle steuerpflichtigen und steuerfreien Einkünfte, Abzüge und anrechenbaren Steuern.
Nach § 39 des Einkommensteuergesetzes (EStG) 1988 ist jede natürliche Person, die in Österreich einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, unbeschränkt steuerpflichtig. Der Einkommensteuerbescheid wird von den Finanzämtern erstellt und dem Steuerpflichtigen zugestellt. Im Bescheid ist die festgesetzte Steuer aufgeführt, die auf Basis der im Laufe des Jahres geleisteten Vorauszahlungen, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und anderen steuerrelevanten Sachverhalten berechnet wird.
Besonders relevant ist, dass der Einkommensteuerbescheid einer Überprüfung und Einspruchsmöglichkeit unterliegt, was in der Bundesabgabenordnung (BAO) geregelt ist. Innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids kann der Steuerpflichtige Berufung einlegen, wenn er der Meinung ist, dass der Bescheid fehlerhaft ist. In diesem Fall überprüft das Finanzamt den Bescheid erneut und kann gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.
Ein Einkommensteuerbescheid kann rechtskräftig erlassen oder unter bestimmten Voraussetzungen auch vorläufig sein, was bedeutet, dass er aufgrund noch offener oder unklarer Verhältnisse erlassen wurde (§ 200 BAO). Der Bescheid gibt sowohl die Bemessungsgrundlage als auch die jeweilige Steuerschuld an und ist für die betroffene Person der maßgebliche Nachweis über ihre steuerliche Gesamtsituation für das betreffende Jahr.